Drohnen-Fliegen stärker reguliert – wir bieten weiter Flüge an

Seit Anfang 2021 gilt eine neue EU-Verordnung. Dadurch wird das Fliegen von Drohnen stärker reguliert. Für die meisten Drohnen-Arten muss der Pilot einen Nachweis vorweisen. Das Team von Into VR & Video hat diesen Nachweis: Drohnenflüge können weiter bei uns gebucht werden.

Markus Kowalski ist Videojournalist und offiziell zugelassener Drohnenpilot. Foto: Martin Heller

Videoaufnahmen aus der Luft sind faszinierend. Sie bieten oft eine Perspektive, die mit keiner anderen Technik möglich wäre. Kein Hubschrauber, kein Sportflugzeug und kein Kamera-Kran kann so sanfte Flugbewegungen erzeugen, wie eine Drohne es tut. Solche Bilder gehören heutzutage bei professionellen Filmproduktionen einfach dazu. Denn sie sehen einfach spektakulär aus.

Kleiner und großer “Drohnenführerschein”

Durch die neue EU-Verordnung wird gesetzlich festgelegt, wer wann eine Drohne fliegen darf. Das Regelwerk ist komplex: Je nach Gewicht und Funktionen werden Drohnen in bestimmte Klassen eingeteilt. Für die meisten Klassen braucht der Pilot einen EU-Fernpilotennachweis, umgangssprachlich auch “Drohnenführerschein” genannt. Es gibt einen “kleinen” und einen “großen” Drohnenführerschein. Diesen Nachweis stellt in Deutschland das Luftfahrtbundesamt aus.

Damit Filmemacher auch künftig nicht auf spektakuläre Drohnenbilder verzichten müssen, haben wir im Team von Into VR & Video den kleinen und großen Drohnenführerschein gemacht. Unser VJ Markus Kowalski darf Drohnen in den Kategorien A1, A2 und A3 fliegen. Kurz gesagt: Das betrifft alle frei verkäuflichen Drohnen mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 25kg. 

Immer Sichtkontakt halten: Markus Kowalski steuert eine DJI Mavic 2 Pro Drohne. Foto: Julia Klann

Viele gesetzliche Vorgaben – wir kennen uns aus

Als Firma fliegen wir mit einer DJI Mavic Pro 2. Diese kann Videos in einer 4K-Auflösung aufnehmen. Mit mehreren Akkus können wir 90 Minuten lang in der Luft sein. Genug Zeit, um tolle Einstellungen zu drehen.

Trotzdem gibt es weiter viele rechtliche Bestimmungen: Nicht überall ist ein Drohnenflug erlaubt, auch mit Drohnenführerschein. Wir helfen unseren Kunden gern dabei, die gesetzlichen Vorgaben für ihren Dreh zu beachten. Denn auch wir lieben es, mit der Drohne zu fliegen. Egal, ob für atemberaubende Landschaftsaufnahmen aus der Vogelperspektive oder für Verfolgungs-Aufnahmen direkt über dem Boden. Wir zeigen auf Anfrage gern, wie ihr Video-Projekt durch Drohnenaufnahmen noch besser wird. Damit trotz der neuen Regeln niemand auf tolle Luftaufnahmen verzichten muss.

Drohnenpilot Clemens Hirmke mit einer DJI Mavic Pro. Foto: Martin Heller

Das ist Into VR & Video

Wir produzieren innovatives Bewegtbild: Online-, Social-Media-Videos, 360°-Filme, VR Storytelling. Ausgezeichnet mit dem Photokina Motion Picture Award und dem Deutschen Reporterpreis. Auch als DozentInnen für Workshops und SpeakerInnen aktiv.